SERVICE
Meldepflichtige Arten
Zum Teil existieren in Deutschland invasive Arten, welche die heimischen Arten verdrängen und beeinträchtigen können. Deshalb sollen neue Vorkommen möglichst früh erkannt werden. Bei vielen invasiven Arten ist eine Fundmeldung fachlich sehr erwünscht. Bei bestimmten besonders problematischen Arten besteht sogar eine gesetzliche Meldepflicht.
Meldepflicht
Eine gesetzliche Meldepflicht bei Verdacht oder Befall besteht zum Beispiel für folgende Arten:
- Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
- Asiatischer Moschusbockkäfer (Aromia bungii)
- Citrusbockkäfer (Anoplophora chinensis)
- Japankäfer (Popillia japonica)
Meldung gewünscht
Für folgende Arten besteht zwar keine gesetzliche Meldepflicht, allerdings sind Fundmeldungen in vielen Bundesländern ausdrücklich erwünscht:
- Asiatische Hornisse (Vespa velutina)
- Eichennetzwanze (Corythucha arcuata)
- Eichen-Prozessionsspinner (Thaumetopoea processionea)
Eine Meldung sollte möglichst mit Foto, Fundort, Datum und kurzer Beschreibung erfolgen. Je nach Art geht die Meldung an die Untere Naturschutzbehörde, an ein Landes-Meldeportal für invasive Arten oder an den zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes.
Eine Übersicht über die invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten bietet die Unionsliste, welche im Zuge der EU-Verordnung 1143/2014 veröffentlicht wurde.